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Politik
Der Arbeitgeber kümmert sich um die Anmeldung seiner Azubis bei der gesetzlichen Sozialversicherung. | Foto: Darius Ramazani/ZV Deutsches Bäckerhandwerk

SOZIALVERSICHERUNG
Schutz vom ersten Tag an: Gesetzliche Absicherung für Angestellte

Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung: Mit dem Start in die Berufsausbildung beginnt für junge Menschen auch die eigene Mitgliedschaft in allen fünf Bereichen der gesetzlichen Sozialversicherung. Die Soziale Selbstverwaltung in den Ersatzkassen klärt darüber auf, was Auszubildende wissen sollten. Auszubildende sind – wie die allermeisten Arbeitnehmer in Deutschland – gesetzlich versichert. Um die Anmeldung bei einer gesetzlichen Kranken- und Pflegekasse, der Renten-,...

  • Mitte
  • 16.12.21
  • 168× gelesen
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