GSW Immobilien AG

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Betriebskosten
Kosten für die Anmietung von Rauchwarnmeldern

Deutsche Wohnen - Kosten für die Anmietung von Rauchwarnmeldern sind keine Betriebskosten! Das Landgericht Berlin - 67 S 335/20 - hat mit Urteil vom 08.04.2021 in einem Berufungsverfahren Spandauer Mieter aus dem Falkenhagener Feld gegen die GSW Immobilien AG entschieden, dass die Kosten für die Anmietung von Rauchwarnmeldern keine Betriebskosten sind. Die GSW Immobilien AG rechnete über die Deutsche Wohnen Management GmbH mit Betriebs- und Heizkostenabrechnung vom 05.11.2019 für die...

  • Falkenhagener Feld
  • 15.04.21
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