Haftung

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Auto und Verkehr
Vor der Schlüsselübergabe sollten Fahrzeughalter und Fahrer schriftlich vereinbaren, wer für eventuelle Schäden nach einen Unfall aufkommt. | Foto: Franziska Gabbert

Nicht zu freigiebig sein: Eigenes Auto wohlüberlegt verleihen

Ein guter Bekannter will sich kurz mal das Auto leihen, da gibt man seinen Wagen gerne her. Aber Vorsicht: Für Fahrzeughalter kann dieser Freundschaftsdienst teuer werden, wenn der Fahrer einen Unfall verursacht. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters kommt zwar für den Schaden auf – egal, wer das Auto gefahren hat. "Allerdings wird es für den Fahrzeughalter zu einer Prämienerhöhung durch die Höherstufung in der Versicherung kommen", erklärt ADAC-Rechtsexperte Klaus Heimgärtner. Bei einer...

  • Mitte
  • 22.09.15
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