Haftung

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Wer andere in sein privates WLAN lässt, sollte das über einen Gastzugang machen. Verschlüsselung ist Pflicht, damit nicht jeder Zugriff erhält. | Foto: Bodo Marks

Illegale Downloads: WLAN-Besitzer haftet für Mitbenutzer

Sein WLAN mit anderen zu teilen, ist einerseits nett, kann andererseits aber ein rechtliches Nachspiel haben. Im Zweifelsfall haftet der Besitzer des Internetanschlusses zum Beispiel für illegale Downloads von Nachbarn, Mitbewohnern und Gästen. Dritten sollte man deswegen nur über einen sogenannten Gastzugang Zugriff auf das eigene WLAN geben, rät die Zeitschrift "c’t". Diesen Gastmodus bieten viele neuere Router. Dabei erhält der Gast keinen Zugriff auf das Heimnetz, sondern nur auf das...

  • Mitte
  • 06.01.16
  • 658× gelesen
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