Wirtschaft
Gericht kippt Sonntagsöffnungen
Am 4. Oktober und 8. November bleiben die Geschäfte geschlossen
Eigentlich sollten sich an diesem Sonntag die Ladentüren öffnen. Doch das Berliner Verwaltungsgericht hat zwei von der Senatsverwaltung für Arbeit festgelegte Sonntagsöffnungstermine gekippt und damit einem Eilantrag der Gewerkschaft Verdi stattgegeben. Am 4. Oktober und 8. November sollten die Geschäfte öffnen dürfen. Als Grund für die Ausnahmegenehmigung nach dem Berliner Ladenöffnungsgesetz wurde für den 4. Oktober ein Bürgerfest zum Tag der Deutschen Einheit und das Festival „Berlin...