Haushaltsnahe Dienstleistungen

Beiträge zum Thema Haushaltsnahe Dienstleistungen

Soziales

SOZIALES
Pflegekasse zahlt für Haushaltshilfe aus der Nachbarschaft

Patienten mit Pflegegrad stehen monatlich 125 Euro für Leistungen zur Unterstützung im Alltag durch anerkannte Anbieter zur Verfügung. Mit diesem Betrag von der Pflegekasse können beispielsweise Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen, Einkaufs-, Betreuungs- oder Begleitdienste beglichen werden. Ab sofort können diese Leistungen in Berlin auch vom Nachbarn erbracht und abgerechnet werden, sofern dieser einen Kurs bei der Pflegekasse absolviert hat. Informationen telefonisch unter...

  • Mitte
  • 23.02.21
  • 196× gelesen
Bauen und Wohnen

RECHT
Doppelförderung ist möglich: Baukindergeld und steuerliche Vorteile gleichzeitig nutzen

Während die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Handwerkerleistungen nicht in Anspruch genommen werden kann, wenn eine Baumaßnahme bereits durch ein anderes Förderprogramm unterstützt wird, gilt das nicht für die Gewährung des Baukindergeldes. Familien können also sowohl das Baukindergeld erhalten, als auch Renovierungsmaßnahmen durch Handwerker bei der Einkommensteuer absetzen. Das gilt allerdings nur für die Arbeitskosten, nicht für das Material. Auf diese Weise lassen sich jährlich bis zu...

  • Lichtenberg
  • 21.11.19
  • 605× gelesen
Bauen und Wohnen

Kosten für den Schornsteinfeger besser absetzbar

Die Arbeiten des Schornsteinfegers konnten schon seit langem als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden. Allerdings nur das Putzen, nicht das Messen. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs zählt nun der ganze Rechnungsbetrag. Bei Aufwendungen für den Schornsteinfeger wurde bisher unterschieden zwischen Schornstein-Kehrarbeiten, Reparatur- und Wartungsarbeiten auf der einen Seite sowie Mess- und Überprüfungsarbeiten eines Schornsteinfegers und Feuerstättenschau auf der...

  • Lichtenberg
  • 08.02.16
  • 188× gelesen
Tipps und Service

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen können von der Steuer abgesetzt werden. Darauf weist die Vereinigte Lohnsteuerhilfe in Neustadt an der Weinstraße hin. Die Voraussetzung: Die Rechnung darf nicht bar bezahlt werden, sondern per Überweisung. Nur dann erkennt das Finanzamt die Ausgaben an. dpa-Magazin / mag

  • Mitte
  • 14.08.14
  • 58× gelesen
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