Hausratversicherung

Beiträge zum Thema Hausratversicherung

Bauen und Wohnen

Einbruch nicht versichert

Wurde einem Versicherten der Wohnungsschlüssel gestohlen, muss die Hausratversicherung nicht unbedingt für die Folgen eines Einbruch-Diebstahls aufkommen. Der Versicherte muss nachweisen, dass ihn am Verlust des Schlüssels keine Schuld trifft. Das zumindest entschied das Oberlandesgericht Braunschweig (Az.: 3 U 46/13). Andernfalls kann die Versicherung die Leistung verweigern. dpa-Magazin / mag

  • Mitte
  • 18.12.14
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