Bauen und Wohnen
Bis Herbst keine Hecken roden
Gartenbesitzer dürfen ihre Hecken in den nächsten Monaten nicht roden oder radikal stutzen. Denn für Gebüsche, Hecken und Schilf gilt vom 1. März bis 30. September ein Bestandsschutz. Darauf weist die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen hin. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz soll das Verbot die Lebens- und Brutstätten von Pflanzen und Tieren schützen. Erlaubt sind aber den Sommer über Form- und Pflegeschnitte an Hecken, bei denen nur der Zuwachs gestutzt wird. Verboten sei dagegen,...