Henrik Falk

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Soziales
Das 9-Euro-Monatsticket für Bürgergeldempfänger gilt ab sofort wieder mit einer Kopie des Leistungsnachweises. | Foto:  Dirk Jericho

Pannen beim Antragsverfahren
Übergangsregelung für 9-Euro-Sozialticket ist wieder gültig

Bei Kontrollen in Bus und Bahn müssen Sozialhilfeempfänger als Berechtigungsnachweis für die 9-Euro-Monatskarte seit dem 19. Januar nur eine Kopie des aktuell gültigen Leistungsbescheides vorlegen. Diese Übergangsregelung für das Berlin-Ticket S (Sozialticket) galt bereits bis Ende September 2023. Sie war eingeführt worden, damit Sozialhilfeempfänger trotz der Probleme bei der Umstellung auf ein neues Verfahren das 9-Euro-Ticket nutzen können. Seit 1. Oktober gilt das Berlin-Ticket S nur noch...

  • Mitte
  • 23.01.24
  • 1.792× gelesen
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