Neues Gesetz bringt auch neue Verwaltung
100 Jahre Groß-Berlin: Patt bei der Bürgermeisterwahl
Am 27. April 1920 beschließt der Preußische Landtag mit den Stimmen von Sozialdemokraten und Liberalen das „Gesetz über die Bildung einer neuen Stadtgemeinde Berlin“, auch Groß-Berlin-Gesetz genannt. Die brandenburgischen Orte ringsum Berlin haben viele freie Flächen für den Bau neuer Wohnsiedlungen, und vor allem wohnen dort finanzkräftige Steuerzahler. Zu den acht Städten, die eingemeindet werden, gehört auch Spandau – seit dem Mittelalter selbständig und bis zuletzt Gegner des Gesetzes. Nun...