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Arbeiten zu Hause: Was steuerlich absetzbar ist

Ein häusliches Arbeitszimmer wird bei Vorhandensein eines "anderen" Arbeitsplatzes anerkannt. Die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen im Zusammenhang mit einem häuslichen Arbeitszimmer ist (bis zu einem Betrag von 1.250 € jährlich) möglich, wenn für die berufliche Tätigkeit kein andrer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Bei normalen angestellten Arbeitnehmern, die einen Arbeitsplatz in den Räumlichkeiten ihres Arbeitgebers haben, kommt daher ein Werbungskostenabzug für ein zusätzlich...

  • Spandau
  • 26.05.15
  • 131× gelesen
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