Für und wider bei Home-office
Hat ein Arbeitgeber Home-office einmal erlaubt, kann er nicht ohne weiteres verlangen, dass Mitarbeiter es wieder aufgeben. Er muss vielmehr darlegen, dass es für den Betrieb notwendig ist. Das geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz hervor (Az.: 4 Sa 404/14). Auf sie weist der Deutsche Anwaltverein hin. In dem verhandelten Fall sollte ein Mitarbeiter sein Home-office aufgeben. Als das Unternehmen 2009 einen Standort schloss, an dem der Mann arbeitete, verlegte er...