Politik
An die Leine oder nicht?
Bezirk will in Sachen Hundeverordnung zunächst vor allem informieren
Seit 1. Januar gilt auch im Bezirk die Hundegesetzdurchführungsverordnung. Zuständig für die Umsetzung ist das Ordnungsamt. Die Verordnung ist das Resultat des bereits 2016 vom Abgeordnetenhaus beschlossenen Hundegesetzes. Wichtigster Punkt ist die allgemeine Leinenpflicht, die nun für das gesamte Stadtgebiet, ausgenommen Hundeauslaufgebiete – gibt es im Bezirk nicht – gilt. Allerdings sieht die Durchführungsverordnung gleich mehrere Ausnahmen von der Leinenpflicht vor. Die gibt es für Hunde,...