Verwaltungsgericht lässt Hunde außerhalb der Badesaison wieder ans Wasser
Ab ans Wasser: Das Hundeverbot an öffentlichen Badestellen an den Ufern des Schlachtensees und der Krummen Lanke gilt nur während der Badesaison von Mitte Mai bis Mitte September. Dies entschied jetzt das Verwaltungsgericht Berlin. Mehrere Hundebesitzer hatten geklagt. Sie wollten ihre Vierbeiner weiter an „öffentliche“ Badestellen mitnehmen dürfen. Das neue Berliner Hundegesetz, das demnächst in Kraft treten soll, verbietet dies. Im noch gültigen Gesetz betraf das Verbot ausdrücklich nur ...