Bei Altverträgen ist Eile geboten
Darlehensverträge enthielten insbesondere zwischen 2002 und 2010 sehr oft fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Die Fehler bewirkten, dass die 14-tägige Widerrufsfrist nicht anlief. Verbraucher können solche Verträge bis heute kündigen, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Diese Möglichkeit könnte bald entfallen, wenn eine Gesetzesnovelle wie geplant am 21. März in Kraft tritt. Eine Internetseite unter www.jetzt-widerrufen.de informiert zu diesem Thema und über entsprechende...