Immobilien

Beiträge zum Thema Immobilien

Bauen und Wohnen

Nutzungsrecht der Wohnung

Will ein Wohnungsbesitzer sein Sondereigentum anders nutzen als ursprünglich vorgesehen, braucht er die Erlaubnis der Miteigentümer. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH, Az.: V ZB 7/13), über das die Zeitschrift "Neue juristische Wochenschrift" berichtet. Denn eine solche Änderung muss in der Teilungserklärung festgehalten werden. dpa-Magazin / mag

  • Mitte
  • 23.10.15
  • 57× gelesen
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.