Miethöhe nicht zu niedrig ansetzen
Wer Immobilien an nahe Angehörige vermietet, darf nicht zu wenig Miete verlangen. Sonst lassen sich Kosten für die Immobilien nicht beim Finanzamt geltend machen.Ein steuerlicher Abzug in voller Höhe ist nur möglich, wenn die gezahlte Miete mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete beträgt. Beträgt sie weniger, können die Kosten nur anteilig geltend gemacht werden. Beträgt die Miete zum Beispiel nur 40 Prozent der ortsüblichen Miete, werden auch nur 40 Prozent der Aufwendungen abgezogen. Die...