Neue Verfügung des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf
Steglitz-Zehlendorf. Das Bezirksamt hat mit Wirkung vom 1. Mai eine Allgemeinverfügung im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes erlassen. Zweck der Maßnahme ist die Isolation von engen Kontaktpersonen, Verdachtspersonen und positiv auf SARS-CoV-2 Getestete. Betroffene Personen müssen sich demnach nach Anweisung des Gesundheitsamtes oder auf Veranlassung des Gesundheitsamtes unverzüglich in häusliche Isolation begeben. Die Allgemeinverfügung gilt bis einschließlich 31. Mai für oben genannte...