Das Schweigen der Ämter
Marion A. ist alleinerziehende Mutter. Den Lebensunterhalt ihrer Familie bestritt sie aus eigenen Einkünften und Hartz IV-Leistungen. Wegen körperlicher Beschwerden musste sie ihren Beruf aufgeben. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ermöglichte ihr eine Umschulung zur Heilpraktikerin. Mit Beginn der Umschulung im Oktober sollte Marion A. ein sogenanntes Übergangsgeld der DRV beziehen. Voraussetzung war allerdings, dass das Jobcenter dem DRV bestätigt, dass Marion A. Hartz-IV-Leistungen...