Maskenpflicht besteht weiter
Reinickendorf. In den Dienstgebäuden des Bezirksamtes gilt weiter die Pflicht, eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen. Grundlage dafür ist eine Allgemeinverfügung, die zunächst bis 31. Mai befristet ist. Ausnahmen kann es mit Zustimmung der jeweiligen Leitung in Einrichtungen wie insbesondere der Musikschule, der Jugendkunstschule Atrium sowie in den Jugendfreizeitstätten geben. tf