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Die meisten Menschen stellen erst nach einem Unfall oder infolge schwerer Krankheit eines nahen Angehörigen fest, dass Volljährige in Deutschland ausschließlich selbst über sich entscheiden können. Für Ehepartner oder nahe Verwandte besteht hingegen keine automatische Entscheidungs- oder Vertretungsbefugnis. Im Ernstfall bestimmt deshalb oft ein gerichtlicher Betreuer. Darum empfiehlt es sich dringend, den Umgang mit persönlichen Angelegenheiten (z.B. Post, Vermögen, Verträge, Geschäft) sowie...

  • Borsigwalde
  • 21.01.15
  • 57× gelesen
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