Körperwelten-Show geht weiter: Betreiber muss Einwilligungserklärungen der Körperspender vorweisen
Mitte. Im ewigen Rechtsstreit zwischen dem Menschen Museum und dem Bezirksamt hat der Betreiber einen Sieg errungen. Das Verwaltungsgericht entschied, dass das Menschen Museum im Sockelbau des Fernsehturms „nicht gegen das bestattungsrechtliche Verbot verstößt, Leichen öffentlich auszustellen“. Bedingung dafür sei, dass für jedes Exponat eine ausreichende Einwilligungserklärung des Körperspenders vorliegt. Das Heidelberger Institut für Plastination von Leichen-Plastinator Gunther von Hagens,...