Tipps und Service
Keine Grund zur Wohnungskündigung
Parkt ein Mieter unrechtmäßig auf dem Grundstück des Vermieters, kann dieser ihm nicht die Wohnung kündigen.Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Offenbach weist der Deutsche Anwaltverein hin (Az.: 37 C 180/13). Denn das Parken stellt zumindest dann keine erhebliche Vertragsverletzung des Mieters dar, wenn er es zuvor längere Zeit durfte. In dem verhandelten Fall hatte die Vermieterin es jahrelang geduldet, dass die Mieterin, die in ihrem Haus wohnte, ihren Motorroller auf dem...