Kündigungsschutz

Beiträge zum Thema Kündigungsschutz

Politik

Vereinbarung zu Mieten verlängert

Berlin. Der Senat hat die Kooperationsvereinbarung „Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung“ mit den landeseigenen Wohnungsunternehmen bis Ende 2023 verlängert. Ziel des Vertrages sei es, vor allem „die Mieten im Bestand bezahlbar zu halten und zusätzlichen Wohnraum zu schaffen“, wie es heißt. Die sechs Gesellschaften Degewo, Gesobau, Gewobag, Howoge, Stadt und Land und WBM verwalten insgesamt 351.689 Wohnungen. Wie Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD) mitteilt,...

  • Mitte
  • 31.12.22
  • 365× gelesen
Politik

Mieten werden nicht erhöht

Mitte. Mieter der sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften werden befristet bis Ende 2023 von Mieterhöhungen verschont. Diesen Verzicht als Teil des Berliner Entlastungspakets hat Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel der Regierenden Bürgermeisterin Franziska Giffey (beide SPD) vorgeschlagen. Giffey hat zugestimmt. Von dem Mietenstopp profitieren rund 350 000 Haushalte. Der Senat will so Mieter wegen explodierender Energiepreise entlasten. Die kommunalen Wohnungsunternehmen sollen für...

  • Mitte
  • 22.10.22
  • 133× gelesen
Politik
2 Bilder

Wohnungsverlust bei ordentlicher Kündigung wegen Mietschulden trotz nachträglicher Zahlung

Berliner Gesetzesinitiative im Bundesrat: Mieterschutz bei Mietrückständen stärken Der Berliner Senat hat auf seiner Sitzung am 04.04.2017 beschlossen, im Bundesrat einen Gesetzesentwurf zur Harmonisierung der Folgen bei Mietrückständen einzubringen (Quelle: http://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2017/pressemitteilung.579399.php). Berlin will mit seiner Gesetzesinitiative Lücken im Kündigungsschutz schließen und so den Wohnungsverlust bei Mietrückständen verhindern. Der Senat...

  • Falkenhagener Feld
  • 06.04.17
  • 409× gelesen
Jobs und Karriere

Arbeitsunfähiger Minijobber

Sind Minijobber arbeitsunfähig, steht ihnen Lohnfortzahlung bei Krankheit zu – genau wie anderen Arbeitnehmern auch. Darauf weist die Arbeitnehmerkammer Bremen hin. Der Arbeitgeber darf sie in dieser Hinsicht nicht anders behandeln als Vollzeitbeschäftigte. Das gilt auch für die Lohnfortzahlung im Urlaub, den Kündigungsschutz und die Kündigungsfristen. Diskriminierungen von Minijobbern sind nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) verboten. dpa-Magazin / mag

  • Mitte
  • 25.08.15
  • 93× gelesen
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