Kennzeichnungspflicht

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Das ist ein Alaska-Seelachs. Seit Januar 2012 muss er im Handel auch mit seinem lateinischen Namen Theragra chalcogramma gekennzeichnet werden. | Foto: FIZ/dpa/mag

Ware nun auch mit lateinischen Namen

Wer beim Fischkauf wissen will, wo der Fang herstammt, kann sich künftig an der Theke genauer informieren.Seit Januar 2012ist eine neue EU-Verordnung in Kraft, wonach die Ware zusätzlich zur deutschen Bezeichnung mit ihrem lateinischen Namen gekennzeichnet werden muss. Diese Namen geben manchmal Hinweise zur Herkunft.Statt einfach Kabeljau steht dann zum Beispiel zusätzlich Gadus morhua (Atlantischer Kabeljau) oder Gadus macrocephalus (Pazifischer Kabeljau) neben dem deutschen Namen, erläutert...

  • Mitte
  • 19.11.12
  • 123× gelesen
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