Fernsehverbot am Steuer
Bei einigen Auto-Tunern können Fahrzeugbesitzer die DVD-Funktion des Multimediasystems für die Fahrt freischalten lassen. Davon rät die Hamburger Verkehrsrechtsanwältin Daniela Mielchen aber dringend ab: Kommt es zu einem Unfall, während vorne im Wagen ein Film läuft, droht Ärger mit der Kfz-Versicherung. Die könne dann "von einem Mitverschulden oder gar alleinigem Verschulden" ausgehen. Fernsehen am Steuer verbietet die Straßenverkehrsordnung (StVO), in der es heißt: "Wer ein Fahrzeug führt,...