Zuschuss vom Chef
Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter auch mit Zuschüssen zur Kinderbetreuung unterstützen. Werden diese Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt, bleiben die Leistungen steuerfrei. Darauf weist der Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg hin. Der Arbeitnehmer muss allerdings nachweisen, dass das Geld für die entsprechenden Zwecke verwendet wurde. Die Nachweise werden als Belege beim Lohnkonto aufbewahrt. dpa-Magazin / mag