Gute Nachrichten
Hortbetreuung fürs 3. Schuljahr ab 1. August kostenfrei
Mit der Änderung der Schülerförderungsverordnung (SchüFöVO) wird ab dem 1. August 2023 die ergänzende Förderung und Betreuung im Hort auch für die 3. Jahrgangsstufe in der Schule kostenfrei. Diese neue Regelung muss vom Jugendamt technisch umgesetzt werden. Daher erhalten die Eltern, deren Kind nach den Sommerferien die 3. Jahrgangsstufe an einer Schule besuchen wird, in den nächsten Tagen einen neuen Kostenbescheid sowie die Mitteilung über die geänderte Beteiligung an den Kosten. Der neue...