Wirtschaft
Mieterin unterliegt gegen GSW: Gericht sieht aber formelle Mängel bei Heizkostenabrechnung
Falkenhagener Feld. Das Amtsgericht Spandau hat am 7. August das am 10. Februar gegen die Wohnungsbaugesellschaft GSW ergangene Versäumnisurteil zur Rückzahlung von Betriebs- und Heizkosten an eine Mieterin in der Westerwaldstraße 1 aufgehoben. Die Mieterin hatte die Nachvollziehbarkeit der Abrechnungen aus dem Jahr 2012 infrage gestellt, weil dort Gebäude unterschiedlicher Art zu einer Wirtschaftseinheit zusammengefasst gewesen seien. Das Versäumnisurteil war ergangen, nachdem die GSW nicht...