Höheres Bußgeld bei „Knöllchen“
Pankower Ordnungsamt kontrolliert weiterhin
Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass es mit Inkrafttreten der „54. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ zu einer Reihe von Erhöhungen bei den Verwarnungs- und Bußgeldern gekommen ist. Das betrifft unter anderem eine Erhöhung des Verwarnungsgeldes für das Parken ohne Parkschein in Gebieten mit Parkraumbewirtschaftung. Künftig beträgt die Mindesthöhe eines „Knöllchens“ 20 Euro statt der bisherigen zehn Euro. Da auch in Corona-Krisenzeiten die Parkraumbewirtschaftung...