Im Pflegefall nicht vergessen: Anspruch auf Beihilfe und die Folgen.
Beihilfe für gesetzlich Versicherte
Beihilfe ist für gesetzlich Versicherte selten ein Thema. Das kann sich ändern, wenn der beihilfeberechtigte Partner stirbt. Mit vielen Konsequenzen, die oft erst viel später zum Tragen kommen. Ein Beispiel aus der Praxis: Der Witwer einer Beamtin ist gesetzlich versichert. Der ererbte Beihilfeanspruch ist in der Zwischenzeit ungenutzt in Vergessenheit geraten. Dann wird der Hinterbliebene pflegebedürftig. Jetzt bekommt er nur noch 50 Prozent der Leistungen automatisch von der Pflegekasse...