Jobs und Karriere
Foto von krankfeiernden Mitarbeitern
Treffen Chefs auf einen Mitarbeiter in der Öffentlichkeit, obwohl der eigentlich krankgeschrieben ist, dürfen sie ihn zum Beweis fotografieren.Zwar ist das ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers. Doch in diesem Fall überwiegen die Interessen des Arbeitgebers. Das teilt der Deutsche Anwaltverein mit und verweist auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (Az.: 10 SaGa 3/13). In dem Fall hatte ein Abteilungsleiter seinen krankgeschriebenen Mitarbeiter in einer...