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Nach Weihnachten tragen viele Verbraucher ihre Geschenke wieder in die Geschäfte - einen Anspruch auf Umtausch gibt es aber nicht. | Foto: Kai Remmers/dpa/mag

Umtausch von Weihnachtsgeschenken im Handel

Wer sich beim Einkauf einer Ware nicht ganz sicher ist, erkundigt sich am besten gleich nach den Umtauschkonditionen. Denn rein rechtlich ist der Handel zu einer Rücknahme nicht verpflichtet.Weil die meisten Geschäfte aber zufriedene Kunden wollen, verhalten sie sich kulant und tauschen die Ware um. Das Gesetzbuch sieht es wie folgt: "Gekauft ist gekauft", sagt Michael Timme, Professor für Bürgerliches Recht und Handelsrecht an der Fachhochschule Aachen. Der Kauf sei ein Vertrag, den beide...

  • Mitte
  • 24.12.15
  • 123× gelesen
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