Geschäftsbedingungen müssen aushängen
Nicht immer bekommt man seine Wäsche wohlbehalten aus der Reinigung zurück. Kunden werfen in solchen Fällen am besten einen kritischen Blick auf die Geschäftsbedingungen.Die Geschäftsbedingungen sollten dem aktuellen Stand der Rechtsprechung entsprechen, erklärt die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die folgende Haftungsklausel für unwirksam erklärt (Az.: VII ZR 249/12): "Der Textilreiniger haftet für den Verlust des Reinigungsgutes unbegrenzt in Höhe...