Ausnahmegenehmigung für Anwohner und Kunden
Zwei neue Kurzzeitparkzonen
Autofahrer müssen sich auf zwei neue Kurzzeitparkzonen im Bezirk einstellen. Ab 1. März darf rund um den S-Bahnhof Hermsdorf werktags und Sonnabendvormittags nur noch drei Stunden geparkt werden. Ab 1. April gilt das gleichermaßen für den S-Bahnhof Frohnau. Beide Kurzzeitzeitparkzonen gelten probeweise für drei Jahre. Autofahrer müssen montags bis freitags jeweils von 8 bis 20 Uhr und sonnabends von 8 bis 14 Uhr eine Parkscheibe aufs Armaturenbrett legen, die ihnen dann eine Parkdauer von...