Pflegewelt - Teil 11
KURZZEITPFLEGE III: Kosten und mögliche Unterstützung
Die Kosten für eine stationäre Kurzzeitpflege setzen sich aus folgenden Posten zusammen: Unterbringung und Verpflegung, Pflege- und Betreuungskosten sowie Investitionskosten, die etwa für den Betrieb des Heims notwendig sind. Eine Kurzzeitpflege für Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2 bezuschusst die Pflegekasse jährlich mit bis zu 1774 Euro, egal welcher Pflegegrad vorliegt. „Die Pflegekasse erstattet allerdings nur die Aufwände, die rund um die Pflege anfallen“, weiß Birger Mählmann,...