Frist für Nachweis drohte abzulaufen
Kay-Uwe G. aus Lichtenberg ist 60 Jahre alt und an Krebs erkrankt. Aufgrund der Erkrankung ist er seit vier Jahren arbeitsunfähig. Sein Arbeitsverhältnis ruht zwar seither, dennoch ist er weiterhin bei seinem Unternehmen angestellt. Für diese besondere Lebensphase benötigt der Arbeitgeber einen Nachweis, der fristgemäß einmal jährlich einzureichen ist. Um gar nicht erst in Zeitdruck zu geraten, stellte Kay-Uwe G. frühzeitig den entsprechenden Antrag beim Landesamt für Gesundheit und Soziales...