Soziales
Hartnäckigkeit zahlt sich aus
Frau F. (76 Jahre) aus Mitte hat einen pflegebedürftigen und schwer erkrankten Mann (78 Jahre). Im zurückliegenden Jahr beantragte sie für ihn beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) eine Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 80. Dieser Antrag wurde auch bewilligt. Nicht gewehrt wurden dagegen die ebenfalls beantragten Merkzeichen „B“ und „G“. Besonders das „B“ ist für Frau F. wichtig, um ihren Mann zu Untersuchungen kostenfrei begleiten zu können. Sie legte...