Wende zum Guten? Nachbarschaftshaus erringt Teilerfolg vor Gericht
Charlottenburg. Das Nachbarschaftshaus (NBH) am Lietzensee hat im Rechtsstreit mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales um die Einstellung der Förderung zum 30. Juni einen Teilerfolg errungen.Mit Gerichtsentscheid vom 27. August durch die Verwaltungsgerichtskammer wird die Senatsverwaltung aufgefordert, bis zum 18. September eine tragfähige Begründung für die Einstellung der Förderung zu liefern. Als Gründe für die Einstellung der Förderung in Höhe von zuletzt 80.000 Euro pro Jahr waren...