Landeseigene Krankenhausbetriebe

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Gebührenerlass gilt nur für Schichtarbeiter im öffentlichen Dienst

Angestellte und Beamte im öffentlichen Dienst brauchen keine Parkgebühren mehr zahlen, wenn sie im Schichtdienst arbeiten. Für den Gebührenerlass soll künftig ein Nachweis der Wechselschicht- oder Erschwerniszulage reichen. Darauf haben sich Mobilitätssenatorin Bettina Jarasch (Grüne) und Innensenatorin Iris Spranger (SPD) geeinigt. Staatsdiener, die eine Wechselschicht- oder Erschwerniszulage nachweisen können, bekommen auf Antrag beim zuständigen Bezirksamt pauschal eine Gebührenbefreiung für...

  • Mitte
  • 19.05.22
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