Zu viel Lärm kann teuer werden
Die Reinickendorf Ordnungsstadträtin erinnert an Vorschriften beim Gebrauch von Laubsaugern
Im Herbst färben sich die Blätter und fallen auf Straßen, Gehwege, Grundstücke. Es ist die Zeit, in der Gartenfreunde zum Laubsauger greifen, um die bunte Pracht zu entfernen. Das geht aber nicht uneingeschränkt. Nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz dürfen Laubsauger oder Laubbläser nur an Werktagen zwischen 9 und 13 sowie 15 und 17 Uhr zum Einsatz kommen. Die Lautstärke dieser Geräte könnte mehr als 120 Dezibel betragen und damit einen enormen Geräuschpegel verursachen. Eine Ausnahme gebe es...