Bauen und Wohnen
Bauherren müssen Mängel rügen
Rügen Bauherren Mängel am Gebäude nicht binnen sechs Monaten beim zuständigen Handwerksbetrieb, gilt deren Leistung als abgenommen.Das gilt auch für die Leistung eines Architekten. Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) weist die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein hin (Az.: VII ZR 220/12). Dann beginnt in der Regel die Verjährungsfrist. Für die Architektenleistung verzögere sich der Beginn aber, wenn noch Mängel...