Mängel

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Bauen und Wohnen

Gewährleistung bei Solaranlagen

Wenn eine Solaranlage defekt ist, kann mitunter eine Gewährleistungsfrist von fünf Jahren gelten. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin. Ausschlaggebend dafür ist, wie die Anlage genutzt wird. Der Bundesgerichtshof (BGH) befand: Bei Anlagen, die auf dem Dach montiert sind, läuft die Gewährleistung bei Mängeln zwei Jahre (Az.: VIII ZR 318/12). Die Frist steigt auf fünf Jahre, sobald die Photovoltaikanlage in das Dach integriert wurde. Denn hier greift das Werkvertragsrecht....

  • Mitte
  • 06.10.15
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