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Mahnkosten oftmals zu hoch
Mahnkosten dürfen nicht zu hoch sein. Fünf Euro sind für einen entsprechenden Kostenbescheid nach Ansicht des Landgerichts Frankenthal aber zu viel (Az.: 6 O 2281/12). Ein Unternehmen kann sich Material- und Versandkosten ersetzen lassen, Personal- und IT-Kosten aber nicht. Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin. Nachdem Rechtsmittel gegen das Urteil über zwei Instanzen erfolglos geblieben sind, ist das Urteil jetzt rechtskräftig. dpa-Magazin / mag