Maklerverträge

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Wolfgang Krüger

Widerrufsrecht für Verbraucher bei Maklerverträgen

Seit 13. Juni 2014 gelten Neuregelungen im Verbraucherrecht, die sich auch auf das Maklerrecht auswirken. Im Internet, per E-Mail, Telefon oder Brief geschlossene Maklerverträge können durch den Verbraucher widerrufen werden. Gleiches gilt für Maklerverträge, die ein Verbraucher mit dem Makler außerhalb der Geschäftsräume des Maklers abschließt. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage, wobei sie unter Umständen vorzeitig enden kann, wenn der Makler seine Leistung vollständig erbracht hat....

  • Heiligensee
  • 14.10.14
  • 76× gelesen
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