Tipps und Service
Kunde muss für mangelhafte Frisur nicht bezahlen
"Nur ein bisschen die Spitzen schneiden und den Pony kürzen" - war das die Ansage des Kunden, muss sich der Friseur daran halten. Schneidet der Dienstleister zu viel ab, muss der Kunde theoretisch nicht bezahlen."Grundsätzlich ist man nicht verpflichtet, für eine mangelhafte Sache zu zahlen", sagt Bernd Ruschinzik von der Verbraucherzentrale Berlin. Friseur und Kunde gingen bei einem Haarschnitt einen Werkvertrag ein, ergänzt Carolin Semmler von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Wenn...