Weitere Corona-Hilfen
Senat beschließt Unterstützung kleinerer und mittlerer Kulturunternehmen
Der Senat beschloss Hilfen für kleine und mittlere Kulturbetriebe ab zwei Beschäftigten. Die „Soforthilfe IV 2.0“ kann nur für drei Monate (September bis November) beantragt werden. Jetzt können auch Kulturunternehmer Geld bekommen, die „nicht regelmäßig oder nicht überwiegend öffentlich gefördert werden“. Das war bisher Bedingung für die Corona-Hilfen im Kulturbereich. Neu ist auch, dass die Firmen jetzt nur „mindestens zwei Angestellte“ haben müssen. „Wir gehen deshalb von einem größeren...