Grünes Rezept erstatten lassen
Auf dem grünen Rezept fand sich bislang der Hinweis "Dieses Rezept können Sie nicht zur Erstattung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einreichen". Aber viele Kassen übernehmen die Kosten für bestimmte Medikamente trotzdem. Der Hinweis wird laut dem Deutschen Apothekerverband ersetzt durch den Satz "Dieses Rezept können Sie bei vielen gesetzl. Krankenkassen zur Voll- oder Teilererstattung als Satzungsleistung einreichen". Der Arzt empfiehlt auf dem grünen Rezept nicht verschreibungspflichtige...