Mein Rad und ich

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Verkehr
Fahrradstraßen machen den Radverkehr sicherer und komfortabler. Die Nutzungsvorschriften sind in der Straßenverkehrsordnung (StVO) für alle Verkehrsteilnehmer verbindlich geregelt. | Foto: David Koßmann/www.pd-f.de
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VERKEHRSRECHT
Auf dem rechten Weg - Wo Radfahrer im öffentlichen Straßenverkehr fahren dürfen

Fahrräder sind Fahrzeuge und Radfahrer deren Fahrzeugführer, mit allen daraus hervorgehenden Rechten und Pflichten. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) enthält spezielle Vorschriften für Radfahrer, die jeder Verkehrsteilnehmer kennen und befolgen muss. Fahrräder gehören wie alle anderen Fahrzeuge auf die Straße und Fußgänger auf den Gehweg. Doch für diese an sich klare Regel gibt es zahlreiche Ausnahmen. "Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten...

  • Mitte
  • 03.08.17
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