Meldebehörde

Beiträge zum Thema Meldebehörde

Bauen und Wohnen

Meldepflicht bei Umzug

Vermieter sind seit dem 1. November 2015 verpflichtet, eine Einzugsbestätigung ausfüllen. Diese müssen Mieter bei der Meldebehörde innerhalb von zwei Wochen nach Einzug einreichen. Sonst droht ihnen eine Geldbuße in Höhe von 1000 Euro. Da Vermieter aber zur Mitwirkung verpflichtet sind, kann auch sie das Bußgeld treffen, erklärt der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Das kann der Fall sein, wenn sie sich ohne sachliche Gründe weigern, das Dokument auszufüllen. mag

  • Mitte
  • 15.12.15
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